Rheinland-Pfalz - Für mehr Infektionsschutz im Betrieb und im Büro gilt die 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Zutritt zur Arbeitsstätte haben nur Beschäftigte mit 3G-Status. Sie sind entweder geimpft, genesen oder negativ getestet.
Unternehmen in RLP gegen Pflicht zu Homeoffice - SWR Aktuell